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Abrechnung über alle Kassen möglich!

Entlastungsbetrag

Bereits ab Pflegegrad 1 steht Ihnen automatisch ein monatlicher Entlastungsbetrag Ihrer Pflegekasse in Höhe von 125 Euro monatlich zu. Dem Pflegebedürftigen soll so ermöglicht werden, seinen Alltag abwechslungsreicher und selbständiger zu gestalten. Die Angebote die darüber abgerechnet werden können, finden Sie unter "Leistungen".

Verhinderungspflege

Ab Pflegegrad 2 steht Ihnen automatisch ein jährlicher Betrag in Höhe von 1.612 Euro zu, wenn Sie einen Angehörigen haben, der sich um Sie kümmert, aber verhindert ist, das kann z.B. Erholungsurlaub oder eigene Erkrankung sein. Somit ist der Angehörige verhindert und die Leistungen von Hand in Hand können über diesen Topf ebenfalls genutzt werden.

Gerne unterstütze ich Sie bei der Antrag Stellung, bin im Fall für Fragen für Sie da oder reiche den Antrag für Sie ein.

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